top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines und Geltungsbereich 
     

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DeskNow GmbH, Carl-Benz-Straße 27, 48734 Reken (nachfolgend „Provider“) und den Kund:innen (nachfolgend „Kunden“, gemeinschaftlich auch „Parteien“) des Providers.​ 
       

    2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
       

    3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
       

    4. Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.
       

    5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
       

  2. Vertragsgegenstand
     

    1.  Der Provider erbringt für den Kunden browserbasierte Software-as-a-Service-Dienstleistungen (nachfolgend „SaaS-Dienste“) im Bereich Verwaltung, Vermarktung und Analyse von Arbeitsplätzen, Meetingräumen und Coworkingspaces. Vertragsgegenstand ist somit die entgeltliche, auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „DeskManagerCorporate“ (nachfolgend „Software“)des Providers zur Nutzung über das Internet.

    2. Dem Provider ist es gestattet, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden im Auftrag durch einen Unterauftrag nehmerrichtet sich der Einsatz nach dem zwischen dem Kunden und dem Provider abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
       

  3.  Registrierung
     

    1. Vor Abschluss eines Vertrages ist die Durchführung des Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) des Kunden erforderlich.

    2. Für die Registrierung und die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Die für das Benutzerkonto erforderlichen Daten (nachfolgend „Log-in-Daten“) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.
       

    3. Für die Nutzung der SaaS-Dienste können sich natürliche und juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Als natürliche Person können sich nur Lizenznehmerregistrieren, die volljährig und geschäftsfähig sind. Das Angebot von DeskNow richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer sind. Mit der Bestellung oder Registrierung als Kunde, erklären die Kunden jeweils, dass sie Unternehmer und kein Verbraucher sind. DeskNow ist berechtigt, die Registrierung von einementsprechenden Nachweis der Unternehmereigenschaft (z.B. Umsatzsteuer ID odersonstigen Legitimationsnachweis) abhängig zu machen.
       

    4. Alternativ kann der Kunde sich zur Registrierung mittels des sog. „Single-Sign-On“-Verfahrens anmelden, falls dieser überein Facebook-, LinkedIn-, Microsoft- oder Apple-Profil verfügt.
       

    5. Sofern der Kunde keine Registrierung per „Single-Sign-On“-Verfahren gem. Ziffer 3.4. vorgenommen hat, erhält dieser nach Abschluss der Registrierung eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink oder einen Bestätigungs-Code per SMS. Um die Registrierung abzuschließen, muss der Kunde sich durch Anklicken des Aktivierungslink in der Bestätigungs-E-Mail oder Eingabe des Bestätigungs-Codes verifizieren.
       

  4. Vertragsschluss
     

    1. Der Kunde kann telefonisch, per Brief oder E-Mail eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Provider richten.

    2. Der Kunde erhält vom Provider auf dessen Anfragehin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Kunden ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail).
       

    3. Dieses Angebot kann der Kunde gegenüber dem Provider durch Annahmeerklärung per Brief oder E-Mail oder durch Zahlung des vom Provider angebotenen Vergütung innerhalb von zehn (10) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Providers maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Provider weist den Kunden in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Kunde dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
       

    4. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
       

    5. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
       

    6. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriftenetwas anderes ergibt, schuldet der Provider Beratungs-, Schulungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflichtvereinbart werden.
       

  5. Leistungen des Providers
     

    1. Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Version für die vertraglich vereinbarte Anzahlberechtigter Nutzer über das Internet. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über einen Browser für den Kunden erreichbar ist. Der Kunde kann die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach Bedarf zusätzlich erhöhen oder reduzieren. Die für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzererforderlichen Zugangsdaten werden dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form übermittelt.

    2. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Providers unter https://www.desk-now.com/preise.
       

    3. Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler beseitigen. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Wartungen werden regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kundendurchgeführt, sofern eine Wartung nicht aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeit vorgenommen werden muss.
       

    4.  Der Provider kann die Software unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden laufend weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Standards oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider jedoch nicht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Der Provider wird den Kundenrechtzeitig über notwendige Updates oder Upgrades informieren. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden besteht, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe der Ziffer 13.2. dieser AGB zu.
       

    5. Der Provider wird Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.

    6. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten. Die Daten können vom Kunden jederzeit heraus verlangt werden. Im Übrigen gelten die Ziffern 9.1. und 13.4. dieser AGB.
       

  6. Nutzungsrechte
     

    1. Der Provider räumt dem Kunden an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern das einfache, d.h. nicht unterlizenzierbare und übertragbare Recht ein, die vertragsgegenständliche Software während der Dauer des Vertrages im Rahmender SaaS-Dienste über einen Browser bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

    2. Der Kunde darf die Software ausschließlich für die eigene geschäftliche Tätigkeit nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software ist nicht gestattet. Ferner ist der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
       

    3. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Daten dem Kunden bei dessen Abfragen über einen Browserzugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
       

  7. Support
     

    1. Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der SaaS-Dienste 24 Stunden täglich (24/7) nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform (per E-Mail) oder per Live-Chat beantworten.
       

  8. Service Levels und Störungsbehebung
     

    1. Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der SaaS-Dienste von mindestens 99,0% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Router Ausgang des Rechenzentrums des Providers.

    2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der SaaS-Dienste zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung, Verfügbarkeitsbeschränkung und des Verfügbarkeitsausfalls(nachfolgend „Störungen“) unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der SaaS-Dienste. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrummaßgeblich.
       

    3. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die

      • der Provider nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeinträchtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers beruhen (IT-Angriffe, unsachgemäße Benutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden, fehlerhafte Vorgaben des Herstellers, etc.);

      • mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, vom Provider nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.
         

    4. Störungen bei Nutzung der SaaS-Dienste sind dem Providerunverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeitengewährleistet (Support).
       

    5. Störungen werden in folgende Kategorien unterteilt:

      • Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störungen führen zu einen Ausfall des gesamten Systems oderwesentlicher Teile dessen. Die Nutzung des gesamten Systems oder wesentlicher Teile dessen ist vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen. Der Betriebsablauf des Kunden ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist. Der Provider reagiert innerhalb acht (8) Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.​

      • Kategorie 2 (höhere Priorität): Störungen beeinträchtigen die Systemnutzung derart, dass eine sinnvolle Systemnutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwandmöglich ist. Der Provider reagiert innerhalb vierundzwanzig (24) Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.

      • Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, die die Systemnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Provider reagiert innerhalb von zweiundsiebzig(72) Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.​​

      • Die Reaktionsfrist beginnt mit Zugang der Störungsmeldung beim Provider. Sie ist eingehalten, wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten Zeiträumen über die erste Problemeinschätzung des Providers informiert wird.
         

    6. Der Provider beseitigt Störungen

      • der Kategorie 1 innerhalb von 24 Stunden​

      • der Kategorie 2 innerhalb von 48 Stunden, und

      • der Kategorie 3 innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Störungsmeldung.
         

    7. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Providers, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte eine Störung in den vorgenannten Zeiträumen nicht erfolgreich beseitigt werden können, hat der Provider dem Kunden unverzüglich die zusätzlich zu benötigende Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.
       

    8. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 13.3. dieser AGB sowie etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben im Übrigen unberührt.
       

  9. Pflichten des Kunden
     

    1. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten abzulegen, die gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen bzw. Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.

    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS-Dienste einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
       

    3. Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Zugangsdaten vor unbefugten Zugriff Dritter durch nach dem Stand der Technik geeignete Vorkehrungen zu schützen und zu verwahren. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechtshinweisen. Jeder unbefugte Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
       

    4. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
       

    5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogrammeeinzusetzen.
       

  10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
     

    1. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Erbringung der SaaS-Dienste eine Vergütung zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richten sich Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Providers abrufbar unter dem Link. Die Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern zwischen den Parteien eine Provisionszahlung vereinbart wird, berührt eine nachträgliche Minderung des Buchungsbetrages nicht den Anspruch des Providers auf die Zahlung der Provision.

    2. Der Provider behält sich vor, die Kosten nach Maßgabe der Ziffer 10.1. zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nachbilligem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der SaaS-Dienste des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 13.2. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
       

    3. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Providererbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kundengenehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
       

    4. Der Kunde kann die Vergütung nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

      • Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird die Vergütung fällig, nachdem die SaaS-Dienste zur Verfügung und in Rechnung gestellt wurden. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Providers maßgebend. Der Provider behält sich vor, die Zahlungsart Rechnung nur bis zu einem bestimmten Volumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Volumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Provider den Kunden in seinen Leistungsbeschreibungen auf der Website auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.​

      • Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
         

    5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Providers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
       

    6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Providererforderlich.
       

  11. Haftung für Mängel
     

    1. Der Provider gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieser AGB. Es gelten insbesondere die §§ 535 ff. BGB.

    2. Mängel an den SaaS-Diensten sind vom Providerinnerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die SaaS-Dienste bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht die Vorgaben der DS-GVO zur datenschutzrechtlichen Technikgestaltung erfüllen.
       

    3. Die Gewährleistung des Providers ist ausgeschlossen, sofern die Funktions- und Betriebsbereitschaft nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers gemäß §536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
       

    4. Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.
       

    5. Der Kunde hat jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist im Falle eines Mangels nicht berechtigt, die ggf. anfallende Vergütung eigenständig zu mindern. Ein Anspruch aus Bereicherungsrecht bleibt hiervon unberührt.
       

    6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatzvergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer12. und sind im Übrigen ausgeschlossen.
       

  12. Haftung für Schäden und Freistellung
     

    1.  Hinsichtlich der von dem Provider erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;​

      • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

      • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

      • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
         

    2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 12.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunderegelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
       

    3. Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.
       

    4. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunde am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
       

    5. Der Kunde stellt den Provider und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher odertatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern die Ansprüche und Haftung nicht von dem Provider zumindest überwiegend mit zu vertreten sind. Überwiegend zu vertreten hat der Provider Schäden, die kausal aufgrund seiner Weisungsrechtenach diesem Vertrag zustande gekommen sind. Im Übrigen gilt § 254 BGB. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.
       

    6. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu ersetzen, die dem Provider durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
       

    7. Für den Verlust von Daten haftet der Provider in soweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
       

  13. Vertragsdauer und Kündigung
     

    1. Für die einmalige oder dauerhafte Erbringung der SaaS-Dienste gelten die folgenden Kündigungsfristen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird:

      • Im Falle einer Mindestlaufzeit von einem (1) Monat kann der Vertrag vom Kunden jederzeit bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.

      • Im Falle einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten kann der Vertrag vom Kunden jederzeit bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
         

    2. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablaufeiner Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kundefällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teilschriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
       

    3. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) erfolgen.
       

    4. Das Benutzerkonto des Kunden wird nach Vertragsbeendigung gelöscht. Der Kunde ist zur Datensicherung selbst verpflichtet. Der Provider wird jedoch den Kunden auf eigene Kosten nach Vertragsbeendigung angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen. Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30Tage nach Vertragsbeendigung unwiederbringlich löschen. Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.
       

  14. Datenschutz und Geheimhaltung
     

    1. Sollten im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung der Softwarepersonenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

    2. Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
       

    3. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (im Folgenden „vertrauliche Informationen“ genannt) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteiensind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationenverpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie)Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteienweitergegeben und offengelegt werden.
       

  15. Änderung der AGB
     

    1. Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

    2. Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

      • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;​

      • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

      • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

        • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder​

        • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
           

    3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
       

  16. Schlussbestimmungen
     

    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschlussinternationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

    2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnisunmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers in Reken. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand:25.01.2021

Business
Unternehmen
Lernen
Hilfe

DeskNow ist Marktführer im Bereich Hybrid Work und Workspace Management. Unser Ziel ist es die Arbeitswelt zu revolutionieren. 
 

happy@desk-now.com+49 (0) 800 3375669

  • LinkedIn
  • Instagram
  • Schwarz Facebook Icon
  • Tick Tack
bottom of page